Umgang mit Chemikalien & gefährlichen Abfällen

Umgang mit Chemikalien & gefährlichen Abfällen

Verwendest du in deinem Betrieb Chemikalien, die für Mensch und Umwelt schädlich sein können? Als Unternehmer bist du für die sichere Verarbeitung und Aufbewahrung solcher Chemikalien verantwortlich, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Du bist auch dafür verantwortlich, dass die gefährlichen Abfälle, die durch diese Chemikalien entstehen, ordnungsgemäß entsorgt werden. Indem du das Abfallmanagement deines Unternehmens überprüfst, kannst du dazu beitragen, unsere Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verbessern.

Definition von Chemikalien

Der Begriff Chemikalien wird wie folgt definiert: ein makroskopisch homogenes Element oder eine chemische Verbindung, die in einem industriellen oder kommerziellen Prozess verwendet wird. Kurz gesagt bedeutet das, dass Chemikalien überall um uns herum sind.

Aufbewahrung von gefährlichen Chemikalien

Wenn das Unternehmen Chemikalien aufbewahrt, besteht immer die Gefahr des Verschüttens und Auslaufens. Es ist wichtig zu verhindern, dass dadurch Menschen und die Umwelt zu Schaden kommen oder gefährliche chemische Reaktionen ausgelöst werden.

Einige wichtige Punkte für die Aufbewahrung von Chemikalien:

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Wenn du Fragen hast, zum Beispiel zu umweltfreundlichen Schränken oder Behältern für die Mülltrennung, wende dich bitte an uns. Wir helfen dir gerne weiter!

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FAQ

Privatpersonen sollten Chemikalienreste zum Recyclingzentrum, zur Umweltstation oder zu einem ähnlichen Ort bringen. Für eine korrekte Handhabung muss der Inhalt beschriftet sein. Die Chemikalien sollten vorzugsweise in ihrer Originalverpackung bleiben.
Gefährliche Abfälle können z.B. giftig, ätzend, radioaktiv, brennbar oder schädlich für Mensch und Umwelt sein.
Wenn die Verpackung mit einem Symbol gekennzeichnet ist, das darauf hinweist, dass der Stoff umwelt- oder gesundheitsschädlich ist, muss sie zu einem Recyclingzentrum gebracht werden, auch wenn die Verpackung leer ist.
Jede Tätigkeit, bei der gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert, abgeholt, vermittelt, gehandelt oder behandelt werden, ist verpflichtet, sich beim Abfallregister der Umweltschutzbehörde zu melden.
Gefährliche Abfälle sollten in dicht verschlossenen Behältern gelagert werden, die mit ihrem Inhalt gekennzeichnet sind. Die Lagerung sollte vorzugsweise in geschlossenen Räumen erfolgen. Im Freien sollten die Abfälle eingeschlossen, abgedeckt und für Unbefugte unzugänglich sein.
Privatpersonen bringen gefährliche Abfälle zum Recyclingzentrum oder Umweltzentrum der Gemeinde, je nach Art des Abfalls.
Einzelpersonen bringen Altbatterien zu ihrem örtlichen Recyclingzentrum.
Durch das Trennen der Abfälle können gefährliche Stoffe und Materialien beseitigt und wiederverwertbare Materialien zurückgewonnen werden.

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